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Allgemeine Hinweise (AGB)

1.
Die Ponyzeit werden individuell nach Möglichkeiten der Kindes und des Pferdes vereinbart.

1.1
Ob und wie lange geritten wird oder wie lange Tätigkeiten am Pferd ausgeführt werden, liegt im  Ermessen der Pädagogin und Zielsetzung. Es ist wünschenswert, dass Eltern bei Einzeleinheiten bzw. nach Anweisungen der Pädagogin, aktiv mitwirken. Geschwister sind willkommen und können am Prozess mitwirken.

1.2
Die Kinder werden in alle möglichen Arbeitsabläufe einbezogen: Pferd von der Weide holen, aus dem Stall holen, Pferd putzen, Pferd zum Reiten fertig machen.

Der Ablauf wird nicht künstlich erstellt, sondern richtet sich nach den Bedürfnissen des Pferdes → Ritualisierter Ablauf.

2.
Die Kinder müssen i.d.R. einen Reithelm der DIN 1384 zur eigenen Sicherheit tragen sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt vorlegen, dass der Umgang (Allergie) und die Bewegung (Körperbeeinträchtigungen) des Pferdes nicht gesundheitsgefährdend sind.

3.
Vor dem endgültigen Beginn einer Ponyzeit bekommen die Erziehungs-berechtigen die allgemeinen Informationen und die Anmeldung ausgehändigt.

4.
Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Dritte ist eine Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar nach dem Schadenseintritt, spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
Insbesondere für die Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung bei Veranstaltungen wird keine Haftung übernommen.

5.
Die Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern erstreckt sich nur für das konkrete Angebot, z.B.  die Einheit am Reitplatz. Bei Unfällen auf dem Betriebs-gelände wird keinerlei Haftung und Aufsicht gewährleistet.

6.
Das Entgelt richtet sich - soweit nichts anderes vereinbart wurde - nach den aktuellen Preisen. Die Zahlung wird sofort nach Beendigung der Leistung in bar fällig. Zahlungsort für Barzahlungen ist der Reiterhof Höhenhof in Nidderau-Ostheim. Überweisungen auf folgendes Konto: De29500105175411115670 Ing Diba, Horst Schmidt.

6.1
Pauschalangebote werden am Anfang des Monats abgerechnet.

6.2
Nicht wahrgenommene Termine auf Ihrer Seite entfallen. Abgesagte Termine von Seiten der Anbieterin werden entsprechend nachgeholt.

6.3
Kurzfristig abgesagte oder nicht wahrgenommene Termine trotz Vereinbarung werden mit 10,00 Euro (Hallennutzungsgebühr) berechnet.



 

 

 



 
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