-Seien Sie auf dem Betriebsgelände immer vorsichtig und aufmerksam. Bei Unfällen auf dem Betriebsgelände wird keinerlei Haftung und Aufsicht gewährleistet.
-Bitte gehen Sie mit Dingen wie Regenschirmen, Buggys, Rollstühlen, raschelnde, flatternde Jacken rücksichtvoll in der Gegenwart von Pferden um.
-Bitte halten Sie zu Pferden immer einen Sicherheitsabstand. Pferde nehmen Sie am besten von der Seite wahr, vorne und hintern kann es mich nicht sehen und sich erschrecken.
-Bitte streicheln oder füttern Sie ohne Erlaubnis keine fremden Pferde.
-Bitte bedenken Sie, dass ein Pferdkontakt nicht nur Spaß macht und wirksam ist. Denken Sie an daran, dass ein Restrisiko nie ausgeschlossen werden kann. (Man kann vom Pferd umgeschupst, getreten oder gebissen werden, es kann einen auf den Fuß steigen oder man kann von ihm runter fallen.)
-Pferde sind Fluchttiere und können auf laute Geräusche, plötzliche Bewegungen, ihnen Unbekanntes oder Furchterregendes mit panikartiger Flucht reagieren (Gefahr von Hinten löst ein nach vorne Stürmen aus).
-Gehaftet wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Dritte ist eine Haftung ausgeschlossen. Haftungsansprüche müssen unmittelbar nach dem Schadenseintritt, spätestens innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
-Für die Verschmutzung oder Beschädigung von Kleidung bei Veranstaltungen wird keine Haftung übernommen. Die Aufsichtspflicht in der Arbeit mit Kindern erstreckt sich nur für das konkrete Angebot, z.B. die Einheit am Reitplatz.
-Bitte besorgen Sie vom Kinderarzt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fürs Reiten, welche Kontraindikatoren im Pferdeumgang ausschließen.
-Bitte rüsten Sie ihr Kind fürs Reiten angemessen aus: Reithelm nach DIN 1384 geprüft, richtig eingestellt, festes Schuhwerk, idealerweise knöchelhohe Schnürschuhe.